Was ist Klima?

Eigentlich sollte man annehmen, dass diese Frage schnell beantwortet werden kann. Denn immerhin ist „Klima“ ein Begriff, der seit Jahrzehnten die Politik, die Medien und das tägliche Leben maßgeblich beherrscht. Doch auf der Suche nach einer verbindlichen Definition dieses Begriffs wird die Luft sehr schnell sehr dünn.

Ein naheliegender Verdächtiger für eine verbindliche Definition des Begriffs „Klima“ ist das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung (United Nations Framework Convention on Climate Change – UNFCCC) vom 9. Mai 1992. Denn wenn sich zahlreiche Staaten in einem internationalen Übereinkommen dem Thema Klimaänderung annehmen, dann sollte dort selbstverständlich auch definiert sein, was konkret sich da ändert. In Artikel 1 dieses Abkommens findet man allerdings nur die Begriffsdefinition:

„Für die Zwecke dieses Übereinkommens:

  1. ...
  2. ‚Klimaänderung‘ bedeutet eine Änderung des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist, welche die Zusammensetzung der globalen Atmosphäre verändern, und die zusätzlich zur natürlichen Klimavariabilität auftritt, die über vergleichbare Zeiträume beobachtet wurde.“
Original

„For the purposes of this Convention:

  1. ...
  2. ‘Climate change’ means a change of climate which is attributed directly or indirectly to human activity that alters the composition of the global atmosphere and which is in addition to natural climate variability observed over comparable time periods.“

Das ist also offenkundig die bewusste Unterlassung einer Definition des Begriffs „Klima“. Das Übereinkommen ist somit vergleichbar mit einem Kaufvertrag für ein Auto, bei dem bewusst nicht festgelegt wird, um welches Auto konkret (Hersteller, Modell, Variante, idealerweise Fahrzeugidentifikationsnummer) es sich handelt und in welchem Zustand sich dieses bei Vertragsabschluss befindet. Als Argument für so ein Verhalten würde dann wahrscheinlich angeführt, dass schließlich jeder der Beteiligten weiß, was ein Auto ist.

In der Präambel des UNFCCC findet man immerhin noch diesen Hinweis:

„Die Vertragsparteien dieser Konvention,

...

im Bewusstsein der wertvollen analytischen Arbeiten, die von vielen Staaten zum Klimawandel durchgeführt werden, und der wichtigen Beiträge der Weltorganisation für Meteorologie, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen sowie anderer Organe, Organisationen und Gremien des Systems der Vereinten Nationen und anderer internationaler und zwischenstaatlicher Einrichtungen zum Austausch von Forschungsergebnissen und zur Koordination der Forschung,

...

haben Folgendes vereinbart:“

Original

„The Parties to this Convention,

...

Conscious of the valuable analytical work being conducted by many States on climate change and of the important contributions of the World Meteorological Organization, the United Nations Environment Programme and other organs, organizations and bodies of the United Nations system, as well as other international and intergovernmental bodies, to the exchange of results of scientific research and the coordination of research,

...

Have agreed as follows:“

Also sollte man bei der World Meteorological Organization (WMO) eine verbindliche Definition des Begriffs „Klima“ finden. Dem ist aber nicht so. Unter dem Schlagwort Climate findet man dort stattdessen lediglich diese beiden Sätze:

„Klima ist die durchschnittliche Wetterbedingungen für einen bestimmten Ort über einen langen Zeitraum, der von Monaten bis zu Tausenden oder Millionen von Jahren reichen kann. WMO verwendet einen 30-Jahre-Zeitraum um das durchschnittliche Klima zu bestimmen.“

Original

„Climate is the average weather conditions for a particular location over a long period of time, ranging from months to thousands or millions of years. WMO uses a 30-year period to determine the average climate.“

Das ist aber keine Definition, die wissenschaftlichen Kriterien entspricht, da weder definiert wird, was konkret mit „Wetterbedingungen“ gemeint ist, noch wie die Mittelwertbildung zu erfolgen hat.

Zum Glück gibt es zum Thema „Klima“ aber noch weitere Organisationen. Schauen wir also als nächstes beim IPCC nach. Im Glossar des von diesem veröffentlichten Climate Change 2021: The Physical Science Basis, herausgegeben von der „Working Group I“ (WGI) als Beitrag zum „Sixth Assessment Report“ (AR6), findet sich zum Begriff „Climate“ auf Seite 2222 folgende Aussage:

„Klima im engeren Sinn wird gewöhnlich als das durchschnittliche Wetter definiert, oder genauer als die statistische Beschreibung in Form des Mittelwerts und der Variabilität relevanter Größen über einen Zeitraum von Monaten bis zu Tausenden oder Millionen von Jahren. Die klassische Periode für die Mittelung dieser Größen beträgt 30 Jahre, wie sie von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) festgelegt ist. Die relevanten Größen sind meist Oberflächenvariablen wie Temperatur, Niederschlag und Wind. Klima im weiteren Sinn ist der Zustand, einschließlich einer statistischen Beschreibung, des Klimasystems.“

Original

„Climate in a narrow sense is usually defined as the average weather, or more rigorously as the statistical description in terms of the mean and variability of relevant quantities over a period of time ranging from months to thousands or millions of years. The classical period for averaging these variables is 30 years, as defined by the World Meteorological Organization (WMO). The relevant quantities are most often surface variables such as temperature, precipitation and wind. Climate in a wider sense is the state, including a statistical description, of the climate system.“

Der letzte Satz ist wieder eine tautologische Nichtsaussage, wie sie bereits im UNFCCC enthalten war. Aber auch der Rest ist eher eine bewusste Nichtdefinition. Insbesondere der Hinweis, dass dieser Begriff „gewöhnlich“ irgendwie definiert ist und dass dabei „meist“ irgend etwas zu berücksichtigen ist, erscheint von einer Organsation, deren Existenz fundamental mit dem Thema Klima verknüpft ist, durchaus befremdlich.

Aber schauen wir zur Sicherheit auch noch beim Deutschen Wetterdienst (DWD) vorbei, der ja nicht nur auf eine lange und ruhmreiche Tradition von Meteorologen und Klimaforschern insbesondere der Preußische Meteorologische Zentralanstalt und des Reichswetterdienstes zurückblicken könnte, wenn er nicht ganz bewusst so tun würde, als sei er erst 1952 per Gesetz quasi aus dem Nichts entstanden. Obendrein betreibt er laut § 4 Absatz 2 eben jenes Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz) „zur Erfüllung seiner Aufgaben […] wissenschaftliche Forschung im Bereich der Meteorologie, Klimatologie und verwandter Wissenschaften und wirkt bei der Entwicklung entsprechender Standards und Normen mit.“

Und tatsächlich findet man im Lexikon des DWD auch eine Erklärung zum Begriff „Klima“:

„Der Begriff Klima geht zurück auf das griechische Wort klimatos = Neigung, nämlich die Neigung der Erdachse gegen die Ebene ihrer Umlaufbahn um die Sonne.

Das Klima ist definiert als die Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem mehr oder weniger großen Gebiet charakterisieren.

Es wird repräsentiert durch die statistischen Gesamteigenschaften (Mittelwerte, Extremwerte, Häufigkeiten, Andauerwerte u.a.) über einen genügend langen Zeitraum. Im Allgemeinen wird ein Zeitraum von 30 Jahren zugrunde gelegt, die sog. Normalperiode, es sind aber durchaus auch kürzere Zeitabschnitte gebräuchlich.“

Zur Verdeutlichung des Problems all der bisher genannten Definitionen eine kleine Erzählung, die 1891 in einer von John Christian zusammengestellten Sammlung von Sprichwörtern aus dem heutigen indischen Bundesland Bihar veröffentlicht wurde:

Einmal begab sich ein Gelehrter mit seinem Sohn auf eine Reise. Er kam an einen Bach. Da er sich über dessen Tiefe unsicher war, lotete er ihn aus. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Tiefe variierte, berechnete er einen Durchschnittswert. Da die durchschnittliche Tiefe für seinen Sohn durchwatbar war, befahl er ihm ohne zu zögern, durch den Bach zu gehen, mit der traurigen Folge, dass der Junge ertrank.

Die konkreteste Definition des Begriffs „Klima“ stammt wohl von Julius Hann, welcher in der Einleitung seines 1883 erschienenen Handbuch der Klimatologie schrieb:

„Unter Klima verstehen wir die Gesamtheit der meteorologischen Erscheinungen, welche den mittleren Zustand der Atmosphäre an irgend einer Stelle der Erdoberfläche charakterisieren. Was wir Witterung nennen, ist nur eine Phase, ein einzelner Akt aus der Aufeinanderfolge der Erscheinungen, deren voller, Jahr für Jahr mehr oder minder gleichartiger Ablauf das Klima eines Ortes bildet. Das Klima ist die Gesamtheit der „Witterungen“ eines längeren oder kürzeren Zeitabschnittes, wie sie durchschnittlich zu dieser Zeit des Jahres einzutreten pflegen; wir verstehen unter einer Darstellung des Klimas die Schilderung des mittleren Zustandes der Atmosphäre. Man sagt z. B.: die Witterung in Mitteleuropa war sehr kalt im Dezember 1879, oder regnerisch im August 1880; hingegen: das Klima von England ist im Dezember mild und feucht, obgleich auch dort der Dezember 1879 sehr kalt war. Es ist ganz gegen den Sprachgebrauch zu sagen: ‚das Klima Deutschlands war im Sommer 1882 regnerisch‘; sobald von den atmosphärischen Verhältnissen eines einzelnen Zeitabschnittes die Rede ist, wird man stets den Ausdruck Witterung dafür gebrauchen. […]

Die Klimalehre wird also die Aufgabe haben, uns mit den mittleren Zuständen der Atmosphäre über den verschiedenen Teilen der Erdoberfläche bekannt zu machen, ohne darauf zu verzichten, uns auch die Abweichungen davon kennen zu lehren, welche innerhalb längerer Zeiträume an demselben Orte eintreten können. Es geschieht ja eigentlich nur der Kürze und Uebersichtlichkeit wegen, dass bei Beschreibung des Klimas eines Ortes nur die am häufigsten auftretenden, die ‚mittleren‘ Witterungsvorgänge zur Charakterisierung desselben verwendet werden, da man doch nicht die ganze Witterungsgeschichte des Ortes vorführen kann. Um aber ein richtiges Bild zu geben und den Bedürfnissen einer praktischen Verwendbarkeit entgegenzukommen, wird es darum auch nötig, eine Vorstellung davon zu geben, wie weit die Abweichungen von diesen durchschnittlichen Verhältnissen in einzelnen Fällen gehen können.

[…]

Um zu einer klaren Definierung und vergleichenden Darstellung der verschiedenen klimatischen Gebiete gelangen zu können, wird es nötig, die einzelnen klimatischen Elemente festzustellen, auf welchen die Unterschiede der Klimate beruhen, und die Begriffe derselben scharf abzugrenzen. Der Mangel an Klarheit darüber, welche Elemente zu einer systematischen Beschreibung der Klimate erforderlich und wie dieselben darzustellen seien, um eine direkte Vergleichbarkeit zu erzielen, ist ein Haupthindernis des Fortschrittes einer wissenschaftlichen vergleichenden Klimalehre. Namentlich in geographischen Monographieen, wie auch in den allgemeinen Handbüchern der Geographie, welche das klimatische Element bei der Darstellung der Naturverhältnisse der Länder nicht entbehren können, wird dieser Mangel sehr fühlbar, desgleichen in hygieinischen Schriften, welche sich mit klimatischen Einflüssen beschäftigen.“

Was Herr Hann wohl zu den oben zitierten Definitionen des Begriffs „Klima“ zu sagen hätte?

Bekannt ist allerdings, was das höchste deutsche Gericht zu dem Thema beizutragen hat. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) kundgetan:

„Zentrale Leitgröße für den klimatischen Zustand des Erdsystems insgesamt ist die mittlere Temperatur der Erde. Entsprechend zielt das Klimaschutzgebot im Kern auf die Einhaltung einer Temperaturschwelle, bei der die durch Menschen verursachte Erwärmung der Erde angehalten werden soll. Die gegenwärtig zu beobachtende Erderwärmung resultiert aus anthropogenen Treibhausgasemissionen, die in die Erdatmosphäre gelangen. Um die Erderwärmung bei der verfassungsrechtlich maßgeblichen Temperaturschwelle (unten Rn. 208 ff.) anzuhalten, muss eine weitere Anreicherung der Treibhausgaskonzentration in der Erdatmosphäre über diese Schwelle hinaus verhindert werden. Denn die Treibhausgaskonzentration und der daraus über die Erderwärmung resultierende Klimawandel sind nach derzeitigem Stand weitgehend unumkehrbar.“

Mit dem am 28. Dezember 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) wurde dem Verfassungsgericht in Artikel 94 Absatz 4 des Grundgesetzes die Richtlinienkompetenz für die Judikative, Exekutive und Legislative übertragen:

„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.“

Da der Deutsche Wetterdienst laut § 1 Absatz  DWD-Gesetz eine teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist, sind auch für diesen die Entscheidungen dieses Gerichts verbindlich.

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