Was ist Klimaänderung?

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung (United Nations Framework Convention on Climate Change – UNFCCC) vom 9. Mai 1992 definiert in Artikel 1:

„Für die Zwecke dieses Übereinkommens:

  1. ...
  2. ‚Klimaänderung‘ bedeutet eine Änderung des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen ist, welche die Zusammensetzung der globalen Atmosphäre verändern, und die zusätzlich zur natürlichen Klimavariabilität auftritt, die über vergleichbare Zeiträume beobachtet wurde.
  3. ‚Klimasystem‘ bedeutet die Gesamtheit der Atmosphäre, Hydrosphäre, Biosphäre und Geosphäre sowie deren Wechselwirkungen.
  4. ‚Emissionen‘ bedeutet die Freisetzung von Treibhausgasen und/oder deren Vorläuferstoffen in die Atmosphäre über ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitraum.
  5. ‚Treibhausgase‘ bedeutet jene gasförmigen Bestandteile der Atmosphäre, sowohl natürliche als auch vom Menschen verursachte, die Infrarotstrahlung absorbieren und wieder abstrahlen.“
Original¹⁾

„For the purposes of this Convention:

  1. ...
  2. ‘Climate change’ means a change of climate which is attributed directly or indirectly to human activity that alters the composition of the global atmosphere and which is in addition to natural climate variability observed over comparable time periods.
  3. ‘Climate system’ means the totality of the atmosphere, hydrosphere, biosphere and geosphere and their interactions.
  4. ‘Emissions’ means the release of greenhouse gases and/or their precursors into the atmosphere over a specified area and period of time.
  5. ‘Greenhouse gases’ means those gaseous constituents of the atmosphere, both natural and anthropogenic, that absorb and re-emit infrared radiation.“

Das UNFCCC definiert also unter anderem:

  • Klimaänderung tritt zusätzlich zur Klimavariabilität auf.
  • Klimaänderung ist grundsätzlich vom Menschen verursacht, während Klimavariabilität grundsätzlich natürliche Ursachen hat.
  • Klimaänderung wird ausschließlich durch Änderung der Zusammensetzung der Erdatmosphäre verursacht, also letztlich durch den sogenannten Treibhauseffekt.

Bereits die Begriffsdefinitionen legen aber nicht nur fest, wer für die Klimaänderung verantwortlich ist, sondern insbesondere auch, welcher physikalische Prozess dabei die tragende Rolle spielt. Spätestens mit diesem Übereinkommen wird die entsprechende Diskussion in der Wissenschaft durch die politische Ebene für beendet erklärt.

Bemerkenswert ist außerdem, dass der Begriff Klima nicht in diesem Übereinkommen definiert wird und somit unklar bleibt, was konkret durch dieses Übereinkommen geschützt werden soll. Diese offenbar bewusste Unterlassung führt sogar dazu, dass ein Begriff mit sich selbst definiert wird (zirkuläre Definition): ‘Climate change’ means a change of climate“.

Dieser Vertrag bildet unter anderem die Grundlage für die späteren „United Nations Conference of the Parties“ (Deutsch: „Konferenz der Vereinigten Nationen der Vertragsparteien“, welche üblicherweise mit „COP“ abgekürzt werden. Beispielsweise die „Nachfolgekonferenz zu Rio“ COP 1, welche vom 28. März bis 7. April 1995 in Berlin stattfand. Oder die COP 21 vom 30. November bis 12. Dezember 2015 in Paris, auf der das „Klimaabkommen von Paris“ beschlossen wurde, das die Begrenzung der globalen Erwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitraum auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, vorsieht.


¹⁾  

Die wohl offizielle, zumindest aber vom Sekretariat der Klimarahmenkonvention (UNFCCC secretariat) verbreitete, deutsche Übersetzung weicht allerdings von der englischen Version ab, indem sie beispielsweise von mehreren Klimaänderungen ausgeht, wobei offen bleibt, worin sich diese voneinander unterscheiden:

„Im Sinne dieses Übereinkommens

  1. ...
  2. bedeutet ‚Klimaänderungen‘ Änderungen des Klimas, die unmittelbar oder mittelbar auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, welche die Zusammensetzung der Erdatmosphäre verändern, und die zu den über vergleichbare Zeiträume beobachteten natürlichen Klimaschwankungen hinzukommen;
  3. bedeutet ‚Klimasystem‘ die Gesamtheit der Atmosphäre, Hydrosphäre, Biosphäre und Geosphäre sowie deren Wechselwirkungen;
  4. bedeutet ‚Emissionen‘ die Freisetzung von Treibhausgasen oder deren Vorläufersubstanzen in die Atmosphäre über einem bestimmten Gebiet und in einem bestimmten Zeitraum;
  5. bedeutet ‚Treibhausgase‘ sowohl die natürlichen als auch die antäropogenen gasförmigen Bestandteile der Atmosphäre, welche die infrarote Strahlung aufnehmen und wieder abgeben;“

Aufgrund solcher Ungenauigkeiten bei der Übersetzung und der Tatsache, dass laut Artikel 26 des UNFCCC lediglich der arabische, chinesische, englische, französische, russische und spanische Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird die deutsche Übersetzung des Sekretariats der Klimarahmenkonvention auf dieser Website nicht verwendet.

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