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Wie wurde der Treibhauseffekt früher erklärt?Seit Jahrhunderten wurde der sogenannte – und damit die Funktionsweise eines Treibhauses (also eines Gewächshauses) – immer wieder so erklärt:
Ein Treibaus sollte demnach also eine Strahlungsfalle sein. In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 1822 übertrug Jean-Baptiste Fourier (wohl als erster) diese falsche Annahme von der Wirkungsweise eines Treibhauses auf die Atmosphäre, wobei die Luft als solche die Wirkung vom Glas übernehmen sollte. Experimentell widerlegt wurde diese Annahme allerdings schon etwa 40 Jahre vorher von Horace-Bénédict de Saussure. Fourier weist in seinem Werk sogar selbst darauf hin, von seinen Nachfolgern wird dies aber in der Regel geflissentlich ignoriert. 1859 veröffentlichte John Tyndall seine „Note on the Transmission of Radiant Heat through Gaseous Bodies“ („Anmerkung zur Übertragung von Strahlungswärme durch gasförmige Körper“), in der er auf von ihm durchgeführte Messungen hinweist, welche ergeben, wie stark verschiedene Gase Strahlungswärme aus unterschiedlichen Strahlungsquellen absorbieren. Diese Erkenntnis wiederum wurde von Svante Arrhenius aufgegriffen, der 1896 im „Bihang till K. Svenska Vt.-Akad. Hanlingar, Band 22 Afd. I. N:o 1“ (sinngemäß: „Anhang zu den Schriften der Königlich Schwedischen Akademie der Wissenschaften, Band 22, Abteilung I, Nummer 1“) einen Artikel mit dem Titel „Ueber den Einfluss des atmosphärischen Kohlensäuregehalts auf die Temperatur der Erdoberfläche“ veröffentlichte. Arrhenius beruft sich in der Einleitung zwar unter anderem auch auf Fourier, dessen Aussage zu de Saussure kannte er aber entweder nicht, oder er hat sie (wie so vieles andere, was nicht zu seiner These passte) ignoriert. Schon im Jahre 1909 führte Robert Williams Wood wohl auch als Reaktion auf Arrhenius einen Versuch durch, mit dem er den Treibhauseffekt ein weiteres mal (nach de Saussure) experimentell widerlegte. 29 Jahre später, also 1938, hat Guy Stewart Callendar die Erzählung von der Strahlungsfalle allerdings wieder ausgegraben. Dieser (laut eigener Angabe) Dampftechnologe bei der British Electrical and Allied Industries Research Association konnte in seinem Werk „The artificial production of carbon dioxide and its influence on temperature“ („Die künstliche Erzeugung von Kohlendioxid und ihr Einfluss auf die Temperatur“) angeblich sicher ermitteln, dass die mittlere globale oberflächennahe Lufttemperatur 1934 um exakt 0,49 °C höher war als 1885. Dazu genügten ihm die Wetterdaten von lediglich 147 Wetterstationen „nach einer sorgfältigeren Eliminierung aller zweifelhaften Datensätze“, von denen sich nur 26 in der südlichen gemäßigten Zone und keine in den polaren Regionen befanden. Ähnlich ging er mit den zahlreichen Aufzeichnungen der CO₂-Konzentration in der Atmosphäre um. Denn von diesen war nach seiner Überzeugung nur eine einzige glaubwürdig, nämlich die, welche als einzige im von ihm betrachteten Zeitraum eine Zunahme der CO₂-Konzentration feststellte:
In den folgenden Jahren fanden offenbar immer mehr Politiker, Industrielle und Wissenschaftler Gefallen an dem Potential, das sich aus diesem Wiedergänger gewinnen ließ und so wurde die Geschichte vom Treibhaus Erde zunehmend zum Selbstläufer. Obwohl es sich längst auch bis zu den Klimawissenschaftlern herumgesprochen hatte, dass ein Treibhaus keine Strahlungsfalle ist, konnte man noch im WGI des AR5 aus dem Jahr 2013 auf Seite 126 lesen:
Der Meteorologe Karsten Schwanke hat daraus einen siebenminütigen Vortrag für „Wetter vor acht“ vom 16. Dezember 2019 gemacht. Von Herrn Schwanke wird also eine Strahlungsfalle beschrieben, die zwar Strahlung hinein aber nicht wieder hinaus lässt. Folgende Fragen werden in diesem Video aber nicht beantwortet:
Die Behauptung, dass der Unterschied zwischen den +15 °C „auf der Erdoberfläche“²⁾ und den -18 °C „irgendwo in der Atmosphäre“ der Treibhauseffekt sei, ist dagegen offensichtlich grober Unfug. Denn diese -18 °C entstehen durch den abnehmenden Druck mit zunehmender Höhe, da bei Gasen die Temperatur vom Energiegehalt und dem Druck abhängt: Nimmt der Druck bei gleichem Energiegehalt () ab, sinkt die Temperatur. Deshalb wird die abnehmende Temperatur bei zunehmender Höhe auch als bzw. bezeichnet. Die -18 °C sind zudem nicht das Ende dieser Wirkung, sondern mit weiter zunehmender Höhe sinkt die Temperatur noch weiter. Die Höhe, in der diese Temperatur vorliegt, wurde also schlicht von Herrn Schwanke passend zur Argumentation gewählt. Genausogut hätte er stattdessen z. B. auch von eine Höhe mit -9 °C oder -36 °C erwähnen können. Erst deutlich später wird der Abstand dieser Schicht von der Erdoberfläche eingeblendet: 5 km. Da im Mittel die Temperatur pro 100 m Höhenunterschied um 0,65 °C abnimmt, also um 6,5 °C pro km, kann man rechnen: Ebenfalls offensichtlich physikalischer Unfug ist sein Erklärungsversuch des . Denn egal wie viele Daunendecken man auf eine Wärmequelle (z. B. eine Wärmflasche) legt, wird dadurch nie die Temperatur der Wärmequelle selbst erhöht. Denn für eine Temperaturerhöhung ist zusätzliche Energie notwendig. Dämmung ist aber keine Energiequelle, sondern lediglich die Reduktion von Energieverlust. Der Energieverlust der Erde wird aber laut seiner eigenen Erklärung nicht reduziert: „Die Erde strahlt weiterhin mit ihrer Gleichgewichtstemperatur von -18 °C“. Folglich ist bereits die behauptete Analogie zwischen Treibhauseffekt und Daunendecken falsch. Das sind alles offensichtliche Fehler, die insbesondere einem Diplom-Meteorologen eigentlich nicht unterlaufen sollten. Mit dem „Climate Change 2021: The Physical Science Basis“, veröffentlicht am 9. August 2021 von der „Working Group I“ (WGI) als Beitrag zum „Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change“ (AR6), wurde dieser Unsinn von der Strahlungsfalle wieder einmal (wenn auch heimlich, still und leise) beerdigt, also inzwischen mindestens zum dritten mal. Ersetzt wurde sie durch die angebliche Strahlungsbremse, die allerdings weiterhin als bezeichnet wird. Damit existiert auch das Problem mit dem Zweiten Hauptsatz der Thermodynamik nicht mehr, über das sich der Meteorologe Karsten Schwanke in seinem Video noch lustig gemacht hatte. Die für die Bundesrepublik Deutschland rechtlich verbindliche Definition des Treibhauseffektes erfolgte allerdings wenige Monate vor Veröffentlichung des WGI zum AR6, am 24. März 2021, durch den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2656/18), wobei das Gericht eine eigene Synthese aus mehreren Quellen erstellt, bei denen es sich vor allem um Sekundärquellen handelt. Erstaunlich ist dabei nicht nur, welche Literaturmengen die fachfremden Richter hierfür durchforstet haben müssen, sondern auch, dass bei dieser Synthese z.B. die vom IPCC verwendeten Unsicherheitsformulierungen in Tatsachenbehauptungen umgewandelt wurden:
Wenn das Gericht doch hin und wieder auf den IPCC als Quelle verweist, verwendet es nicht den eigentlichen Report, sondern die davon deutlich abweichende Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger. Das mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen, lässt sich aber durch § 18 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG) erklären, dessen Absätze 1 und 2 lauten:
Da steht tatsächlich, dass ein Richter des Bundesverfassungsgerichtes selbst dann nicht von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen ist, wenn er auf Grund seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei ein Interesse daran hat, wie das Verfahren ausgeht. Er muss dieses politische Interesse also noch nicht einmal verbergen. Dies gilt aber auch, wenn er nicht Mitglied einer Partei ist, was durch „oder aus einem ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt“ zum Ausdruck gebracht wird. Eine Gefahr, dass ein solcher Richter sich von seiner politischen Überzeugung in ähnlicher Weise beeinflussen lässt, wie von Verwandschaftsverhältnissen, sieht der Gesetzgeber offenkundig nicht. Ein Verfassungsrichter, der in seinem Amt politische Ziele verfolgt, ist aber nunmal tatsächlich ein politischer Entscheidungsträger. Das höchste deutsche Gericht hat damit also physikalischen Unsinn nicht nur zur verbindlichen Grundlage der untergeordneten Rechtsprechung und der Verwaltung, sondern insbesondere auch zur Grundlage der Gesetzgebung gemacht. Mit dem am 28. Dezember 2024 in Kraft getretenen „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)“ wurde dem Bundesverfassungsgericht in Artikel 94 Absatz 4 des Grundgesetzes die entsprechende Macht über die Judikative, Exekutive und Legislative eingeräumt:
Die Gewaltenteilung wurde damit allerdings nicht abgeschafft, da diese nie im Grundgesetz enthalten war. Denn in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes wird lediglich festgelegt, dass „besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ existieren, jedoch nicht, dass diese voneinander getrennt sein müssen. Galileo Galilei wurde 1633 von der Römischen Inquisition nicht deswegen verurteuilt, weil er mit dem heliozentrische Weltbild, nach dem die Erde die Sonne umkreist, etwas falsches behauptete. Er wurde verurteilt, weil er damit der „herrschenden“ Meinung (im tatsächlichen Wortsinn) widersprach. Er wurde dazu gezwungen, dieser Ansicht abzuschwören und verbrachte den Rest seines Lebens unter strengem Hausarrest. Erst im Jahr 1992 wurde er von der katholischen Kirche offiziell rehabilitiert. Es bleibt abzuwarten, wann die deutsche Gerichtsbarkeit so weit ist, ihren Fehler einzugestehen und ebenfalls zu korrigieren. |
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