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Was ist Wikipedia?Wie sich Wikipedia selbst definiert, kann man in den Grundprinzipien nachlesen. Diese lauten:
Das war’s. Insbesondere einen Qualitätsanspruch hat Wikipedia (im Gegensatz zu dessen Vorgänger Nupedia) nicht. Ursprünglich bedeutete „Freie Ezyklopädie“ einmal, dass nicht nur der Zugriff auf die Informationen uneingeschränkt und kostenlos ist, sondern dass jedermann jederzeit Änderungen und Korrekturen an bestehenden Artikeln vornehmen und neue Artikel anlegen kann. Bei der deutschsprachigen Wikipedia gilt der zweite Teil aber längst nicht mehr. Im oben verlinkten Artikel bei Wikipedia wird das so beschrieben:
Beim deusprachigen Wikipedia (im Gegensatz zu allen anderen Sprachvarianten) muss jede Aktion, die nicht durch Personen mit entsprechenden Rechten erfolgt, durch einen Zensor freigeschaltet werden – oder wird von diesen rückgängig gemacht. Denn beim deutschsprachigen Wikipedia gilt die Regel aus George Orwells „Farm der Tiere“: „Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher als andere.“ Was konkret bei Wikipedia diese Gleicheren gegenüber den Gleichen auszeichnet, insbesondere welche Qualifikationen diese auf dem jeweiligen Fachgebiet besitzen, bleibt im Dunkeln, nicht zuletzt da diese sich in aller Regel hinter Pseudonymen verstecken (die selbstverständlich auch wie reale Namen aussehen können). Oder wie es bei Wikipedia ausgedrückt wird: „Von Adminkandidaten wird erwartet, dass sie gewisse ‚Selbstverständlichkeiten‘ bei der Arbeit in diesem Wiki beachten. Es gibt keine verbindliche Liste von Selbstverständlichkeiten, aber es gibt einige persönliche Stichpunkte von [Benutzer] Bdk dazu.“ Da diese Gleicheren darüber hinaus faktisch über Narrenfreiheit verfügen (genannt: Selbstkontrolle), wobei Rudelbildung selbstverständlich von Vorteil ist, ist es mit der Neutralität von Wikipedia offenkundig auch nicht weit her. Und was die untersagten persönlichen Angriffe angeht, genügt ein kurzer Blick in die meisten Dikussionsbereiche zu den einzelnen Artikeln. Wobei Diskussionen von Gleichen, die auf eine Korrektur von Falschaussagen besonders nachdrücklich bestehen, gerne von den Gleicheren durch die Sperrung ihres Wikipedia-Autorenzugangs beendet werden, gegebenenfalls auch auf Lebenszeit. Falls ein Gleicher ohne einem Autoren-Zugang nicht einsehen will, wer bei Wikipedia am längeren Hebel sitzt, wird stattdessen die Schreibberechtigung für seine IP-Adresse gesperrt, oder auch für ganze IP-Adressbereiche.¹⁾ Die Einhaltung der von Wikipedia für eine Sperre aufgestellten Regeln ist zumindest für die besonders Gleicheren offenkundig nicht notwendig, bei allen anderen Gleicheren bewährt sich die bereits erwähnte Rudelbildung. Irgend eine Stelle, an die sich in diesem Fall ein Gleicher wenden könnte, gibt es nicht, oder wie es Wikipedia selbst beschreibt: „es gibt keinen Chefredakteur oder eine vergleichbare Instanz“. Faktisch gilt bei Wikipedia also: der Stärkere hat Recht. Auch die Aussage, dass die Nutzung der Artikel kostenfrei ist, gilt nur bedingt. Im Rahmen der jährlich (um die Weihnachtszeit) stattfindenden „Spendenkampagne“ wird allen Nutzern durch eine entsprechende Einblendung deutlich gemacht, dass sie zwar rein technisch Wikipedia auch ohne Bezahlung nutzen können, faktisch aber eine moralische Verpflichtung besteht, diese Nutzung durch eine entsprechende Spende zu rechtfertigen. Diese Spende landet aber nicht bei den Betreibern und Entwicklern von Wikipedia (bzw. der Beklagten, wenn es um Rechtsstreitigkeiten über den Inhalt von Wikipedia geht), also der Wikimedia Foundation Inc.. Sie landet auch nicht bei der Gemeinnützige Wikimedia Fördergesellschaft mbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 130183 B), deren Zweck laut Satzung „die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften, namentlich des Wikimedia Deutschland e.V. und der Wikimedia Foundation Inc. mit Sitz in den USA“ ist. Stattdessen landet die Spende bei Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. (Amtsgericht Charlottenburg, VR 23855 B), welche aber laut eigener Aussage nichts mit dem Betrieb und der technischen Entwicklung von Wikipedia zu tun hat. Dies wird zudem vom Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 31. Mai 2016 (Az. 15 O 428/15) bestätigt:
All dies verwundert aber höchstens Verschwörungstheoretiker. Genauso wie der Fakt, dass ein ehrenamtlich betriebener Verein laut Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 von Personalkosten in Höhe von 13.620.684 € ausgeht, verteilt auf 183,8 „Vollzeitäquivalente“ „(inkl. Werkstudierende; ohne Praktikant*innen)“, also im Mittel solze 74.106 € pro „Vollzeitäquivalent“ und Jahr. Die 2.512.615 €, die für den „Vorstandsbereich“ vorgesehen sind, sind dagegen selbstverständlich eine gut angelegte Investition. Wie die freie Nutzung der bei Wikipedia veröffentlichten Materialien (Grafiken, Fotos usw.) konkret gemeint ist, haben in zahlreichen Fällen die entsprechenden Nutzer durch Abmahnschreiben von Anwälten der jeweiligen Urheber lernen dürfen. Das kommt so häufig vor, dass es bei Wikipedia längst einen Artikel zu diesem Thema gibt, durch den man hilfreiche Tipps erhält wie: „Du kannst auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei den meisten Versicherungen ist für Urheberrechtsverstöße jedoch eine gesonderte Police erforderlich.“ (Dass eine Rechtsschutzversicherung bei fehlender Erfolgsaussicht nicht zahlt und bei einer Verurteilung auch nicht die Strafe bzw. den Schadenersatz trägt, muss man ja nicht erwähnen.) Weshalb dieser Artikel nicht das oben erwähnte Urteil thematisiert, mit dessen Beschwerdeverfahren die Wikipedia Foundation Inc. anschließend sowohl beim Kammergericht (KG) Berlin (Entscheidung vom 8. November 2017 – 24 U 125/16) als auch beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert ist (Beschluss vom 12. Februar 2019 – I ZR 189/17), bleibt eines der vielen Rätsel rund um Wikipedia. Und schließlich bringt die grundsätzliche Bedeutung von Wikipedia als Enzyklopädie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in seinem Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az. 2 U 34/18) deutlich auf den Punkt:
Fun Fact: Wer jetzt diese Seite gelesen hat und dennoch auf die Richtigkeit der Lizenzangaben bei Wikipedia/Wikimedia vertraut, handelt sehr wahrscheinlich mit bedingtem Vorsatz. Denn wer eine Quelle nutzt, von der er weiß, dass sie (laut Rechtsprechung) nicht verlässlich ist, nimmt die Rechtsverletzung billigend in Kauf. Wer diese Seite nicht gelesen hat, kommt aber in der Regel auch nicht ungeschoren davon, denn: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ (oder für Klugscheißer: „ignorantia legis non excusat“). |
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