Was ist Wikipedia?

Wie sich Wikipedia selbst definiert, kann man in den Grundprinzipien nachlesen. Diese lauten:

  • Wikipedia ist eine Enzyklopädie
  • Neutralität
  • Freie Inhalte
  • Keine persönlichen Angriffe

Das war’s. Insbesondere einen Qualitätsanspruch hat Wikipedia (im Gegensatz zu dessen Vorgänger Nupedia) nicht.

Ursprünglich bedeutete „Freie Ezyklopädie“ einmal, dass nicht nur der Zugriff auf die Informationen uneingeschränkt und kostenlos ist, sondern dass jedermann jederzeit Änderungen und Korrekturen an bestehenden Artikeln vornehmen und neue Artikel anlegen kann.

Bei der deutschsprachigen Wikipedia gilt der zweite Teil aber längst nicht mehr. Im oben verlinkten Artikel bei Wikipedia wird das so beschrieben:

„Wer sorgt für die Einhaltung dieser Richtlinien?

Du bist ein Wikipedia-Autor, es gibt keinen Chefredakteur oder eine vergleichbare Instanz. Aktive Mitglieder schauen sich die letzten Änderungen an und korrigieren Inhalt und Format. Jeder Teilnehmer ist gleichzeitig Autor und Redakteur.“

Beim deusprachigen Wikipedia (im Gegensatz zu allen anderen Sprachvarianten) muss jede Aktion, die nicht durch Personen mit entsprechenden Rechten erfolgt, durch einen Zensor freigeschaltet werden – oder wird von diesen rückgängig gemacht. Denn beim deutschsprachigen Wikipedia gilt die Regel aus George Orwells Farm der Tiere: „Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher als andere.“ Was konkret bei Wikipedia diese Gleicheren gegenüber den Gleichen auszeichnet, insbesondere welche Qualifikationen diese auf dem jeweiligen Fachgebiet besitzen, bleibt im Dunkeln, nicht zuletzt da diese sich in aller Regel hinter Pseudonymen verstecken (die selbstverständlich auch wie reale Namen aussehen können). Oder wie es bei Wikipedia ausgedrückt wird: „Von Adminkandidaten wird erwartet, dass sie gewisse ‚Selbstverständlichkeiten‘ bei der Arbeit in diesem Wiki beachten. Es gibt keine verbindliche Liste von Selbstverständlichkeiten, aber es gibt einige persönliche Stichpunkte von [Benutzer] Bdk dazu.“

Da diese Gleicheren darüber hinaus faktisch über Narrenfreiheit verfügen (genannt: Selbstkontrolle), wobei Rudelbildung selbstverständlich von Vorteil ist, ist es mit der Neutralität von Wikipedia offenkundig auch nicht weit her. Und was die untersagten persönlichen Angriffe angeht, genügt ein kurzer Blick in die meisten Dikussionsbereiche zu den einzelnen Artikeln. Wobei Diskussionen von Gleichen, die auf eine Korrektur von Falschaussagen besonders nachdrücklich bestehen, gerne von den Gleicheren durch die Sperrung ihres Wikipedia-Autorenzugangs beendet werden, gegebenenfalls auch auf Lebenszeit. Falls ein Gleicher ohne einem Autoren-Zugang nicht einsehen will, wer bei Wikipedia am längeren Hebel sitzt, wird stattdessen die Schreibberechtigung für seine IP-Adresse gesperrt, oder auch für ganze IP-Adressbereiche.¹⁾ Die Einhaltung der von Wikipedia für eine Sperre aufgestellten Regeln ist zumindest für die besonders Gleicheren offenkundig nicht notwendig, bei allen anderen Gleicheren bewährt sich die bereits erwähnte Rudelbildung. Irgend eine Stelle, an die sich in diesem Fall ein Gleicher wenden könnte, gibt es nicht, oder wie es Wikipedia selbst beschreibt: „es gibt keinen Chefredakteur oder eine vergleichbare Instanz“. Faktisch gilt bei Wikipedia also: der Stärkere hat Recht.

Auch die Aussage, dass die Nutzung der Artikel kostenfrei ist, gilt nur bedingt. Im Rahmen der jährlich (um die Weihnachtszeit) stattfindenden „Spendenkampagne“ wird allen Nutzern durch eine entsprechende Einblendung deutlich gemacht, dass sie zwar rein technisch Wikipedia auch ohne Bezahlung nutzen können, faktisch aber eine moralische Verpflichtung besteht, diese Nutzung durch eine entsprechende Spende zu rechtfertigen. Diese Spende landet aber nicht bei den Betreibern und Entwicklern von Wikipedia (bzw. der Beklagten, wenn es um Rechtsstreitigkeiten über den Inhalt von Wikipedia geht), also der Wikimedia Foundation Inc.. Sie landet auch nicht bei der Gemeinnützige Wikimedia Fördergesellschaft mbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 130183 B), deren Zweck laut Satzung „die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften, namentlich des Wikimedia Deutschland e.V. und der Wikimedia Foundation Inc. mit Sitz in den USA“ ist. Stattdessen landet die Spende bei Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. (Amtsgericht Charlottenburg, VR 23855 B), welche aber laut eigener Aussage nichts mit dem Betrieb und der technischen Entwicklung von Wikipedia zu tun hat. Dies wird zudem vom Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 31. Mai 2016 (Az. 15 O 428/15) bestätigt:

„In tatsächlicher Hinsicht bleibt festzuhalten, dass der Beklagte zu 2. [Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.] nur die Webseite www.wikipedia.de, nicht aber die Webseiten www.wikipedia.org oder die Mediendatenbank Wikimedia Commons betreibt. Die streitgegenständlichen Fotos sind dort nur im Wege des Links auf die Webseiten der Beklagten zu 1. [Wikimedia Foundation Inc.] nach Eingabe eines einschlägigen Suchbegriffs in die Suchmaske aufzurufen.

Der Beklagte zu 2. hat die streitgegenständlichen Fotos nicht selbst eingestellt und er ist nicht an dem Einstellen der Fotos auf den Webseiten der Beklagten zu 1. durch diese oder durch Dritte beteiligt gewesen, sondern diese sind für ihn ein beliebiger Inhalt von Wikipedia.

Der Beklagte zu 2. haftet auch nicht als Störer.

Als Störer haftet derjenige, der – ohne selbst Verletzer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich oder adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, sofern es ihm rechtlich und tatsächlich möglich sowie zumutbar ist, die unmittelbare Rechtsverletzung zu unterbinden bzw. zu verhindern (Dreier/ Schulze, UrhG, 4. Auflage, § 97, Rdnr. 33 m. w. N.). Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und die Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat oder vornimmt, zu berücksichtigen sind.

[…]

Die Ansicht der Klägerin, der Beklagte zu 2. hafte jedenfalls als Störer oder gar Teilnehmer, weil er kein beliebiger Dritter, sondern der satzungsgemäße Förderar der Beklagten zu 1. in Deutschland ist, so dass beide Beklagten bewusst und gewollt zusammenwirken und dazu eine ‚Konstruktion‘ gewählt hätten, um sich rechtsmissbräuchlich der Haftung zu entziehen, ist nicht zu folgen. Entscheidend ist, ob der Beklagte zu 2. den Inhalt von Wikipedia oder Wikimedia Commons beeinflussen kann, sei es bei der Aufnahme bestimmter Artikel oder Fotos oder bei deren Löschung. Das ist unstreitig nicht der Fall. Worin die Klägerin eine ‚Konstruktion‘ sieht und warum diese dem Haftungsentzug dienen könnte, ist nicht erkennbar. Insbesondere ist nicht etwa der Beklagte zu 2. der ‚wahre‘ Betreiber von Wikipedia / Wikimedia Commons und die Beklagte zu 1. nur als formal Haftende vorgeschoben.“

All dies verwundert aber höchstens Verschwörungstheoretiker. Genauso wie der Fakt, dass ein ehrenamtlich betriebener Verein laut Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 von Personalkosten in Höhe von 13.620.684 € ausgeht, verteilt auf 183,8 „Vollzeitäquivalente“ „(inkl. Werkstudierende; ohne Praktikant*innen)“, also im Mittel solze 74.106 € pro „Vollzeitäquivalent“ und Jahr. Die 2.512.615 €, die für den „Vorstandsbereich“ vorgesehen sind, sind dagegen selbstverständlich eine gut angelegte Investition.

Wie die freie Nutzung der bei Wikipedia veröffentlichten Materialien (Grafiken, Fotos usw.) konkret gemeint ist, haben in zahlreichen Fällen die entsprechenden Nutzer durch Abmahnschreiben von Anwälten der jeweiligen Urheber lernen dürfen. Das kommt so häufig vor, dass es bei Wikipedia längst einen Artikel zu diesem Thema gibt, durch den man hilfreiche Tipps erhält wie: „Du kannst auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei den meisten Versicherungen ist für Urheberrechtsverstöße jedoch eine gesonderte Police erforderlich.“ (Dass eine Rechtsschutzversicherung bei fehlender Erfolgsaussicht nicht zahlt und bei einer Verurteilung auch nicht die Strafe bzw. den Schadenersatz trägt, muss man ja nicht erwähnen.) Weshalb dieser Artikel nicht das oben erwähnte Urteil thematisiert, mit dessen Beschwerdeverfahren die Wikipedia Foundation Inc. anschließend sowohl beim Kammergericht (KG) Berlin (Entscheidung vom 8. November 2017 – 24 U 125/16) als auch beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert ist (Beschluss vom 12. Februar 2019 – I ZR 189/17), bleibt eines der vielen Rätsel rund um Wikipedia.

Und schließlich bringt die grundsätzliche Bedeutung von Wikipedia als Enzyklopädie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in seinem Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az. 2 U 34/18) deutlich auf den Punkt:

„Der Verbraucher entwickelt aus der Aussage, eine Ware sei ‚schadstofffrei‘ die Auffassung, sie enthalte keinerlei Schadstoffe. Dabei kommt es auf die von der Verfügungsbeklagten aufgeworfenen Fragen zur Definition des Begriffs ‚Schadstoff‘ nicht an und auch nicht darauf, dass die Beklagte sich hierzu auf Artikel in ‚Wikipedia‘ bezieht. Dieser Quelle kommt kein tragender Beweiswert zu, da ihre Inhalte ohne Nachweis einer Sachkompetenz erstellt werden können und nicht objektiv und fachkundig überprüft werden. Das System einer Kontrolle durch die ‚Community‘ kann insbesondere dazu führen, dass inhaltlich zutreffende Ausführungen nicht veröffentlicht werden, da sich dagegen in der Sache unberechtigter Widerspruch erhebt, der durchaus auch sachfremd motiviert sein kann; ebenso kann es die Korrektur oder die Löschung falscher Inhalte verhindern. Außerdem besteht latent die Gefahr, dass wesentliche Aspekte in einen Wikipedia-Artikel nicht eingebracht sind, weil sie den Verfassern unbekannt sind.“

Fun Fact: Wer jetzt diese Seite gelesen hat und dennoch auf die Richtigkeit der Lizenzangaben bei Wikipedia/Wikimedia vertraut, handelt sehr wahrscheinlich mit bedingtem Vorsatz. Denn wer eine Quelle nutzt, von der er weiß, dass sie (laut Rechtsprechung) nicht verlässlich ist, nimmt die Rechtsverletzung billigend in Kauf. Wer diese Seite nicht gelesen hat, kommt aber in der Regel auch nicht ungeschoren davon, denn: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ (oder für Klugscheißer: „ignorantia legis non excusat“).


¹⁾   Besonders herausragend ist hierbei der Benutzer Seewolf, welcher es im Zeitraum vom 22.11.2006 bis 31.01.2026 immerhin auf 815042 Aktionen im Zusammenhang mit Benutzerblockaden brachte, also im Durchschnitt 116 pro Tag. Hinter diesem Benutzernamen steckt Harald Krichel, von 2009 bis 2011 und 2014 bis 2020 Beisitzer von Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. Im Januar 2026 wird er von tagesschau.de offenkundig zurecht als ‚Türsteher‘ der Deutschen Wikipedia“ bezeichnet. In diesem Artikel erläutert Herr Krichel auch, was er unter Faktenchek versteht: ‚Bestimmte Floskeln kommen immer wieder vor‘, sagt Krichel, ‚Zum Beispiel, wenn eine Bewertung nicht einem Medium zugeordnet wird, sondern einfach dort steht: „Medien beurteilen den Film als ausgewogen und gut recherchiert“. Dann bin ich mir ganz sicher, dass das kein Mensch formuliert hat.‘ In den vergangenen Monaten hat er mehrere hunderte Fake-Artikel gelöscht.“ Dass zum 25. Geburtstag von Wikipedia mit Herrn Krichel sowieso die falsche Person interviewt wurde, ist dem Journalisten nicht aufgefallen. Warum er sich ausgerechnet jemanden ausgesucht hat, der noch nicht einmal zum aktuellen Vorstand der Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. gehört, bleibt sein Geheimnis.

Dies ist ein privat genutzter Internetauftritt, der sich ausschließlich an Verwandte und Freunde richtet.

Dieser Internetauftritt nutzt keine Cookies, keine Analysetools, keine Tracker, keine Werbung, keine Plug-Ins von Social Media, keine Kontaktformulare und keine von fremden Domains eingebundene Daten (Bilder, Videos, Schriften, Programme, Werbeanzeigen etc. pp.).